Der Servicebereich Recht vertritt die Universität in gerichtlichen Verfahren, insbesondere vor dem Verwaltungsgericht und dem Arbeitsgericht. Zudem berät er in juristischen Angelegenheiten, soweit nicht Sonderzuständigkeiten bestehen, z.B. in Bezug auf Angelegenheiten der akademischen Selbstverwaltung, Forschungsverträge, Schutzrechte und Beteiligungen.