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Studierende mit Kind können einen Zuschuss zum Semesterticket beantragen und bekommen dann die Kosten für das Ticket - zur Zeit in voller Höhe - rückwirkend erstattet.
Das Semesterticketbüro der ASten TU und UdK Berlin
Räume H 2130a-33
Tel: 030 314 280 38
Fax: 030 314 28162
web: https://asta.tu-berlin.de/semtix
Bundesstiftung Mutter und Kind
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” hilft schwangeren Frauen in Notlagen, die aufgrund ihrer Einkünfte den finanziellen Bedarf für Schwangerschaft, Geburt sowie Pflege und Erziehung des Kleinkindes nicht decken können. Die Stiftung bietet demnach finanzielle Unterstützung, insbesondere für die Erstausstattung des Babys, die Weiterführung des Haushalts, die Wohnung und deren Einrichtung oder die Betreuung des Säuglings oder Kleinkindes. Die Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich nach den Umständen der persönlichen Notlage.
Nähere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website der Bundesstiftung „Mutter und Kind“.
Elterngeld
Nach der Geburt des Kindes haben Mütter und Väter einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie ihr Kind selbst betreuen und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind. Es ist frühzeitig bei der Elterngeldstelle im Bundesland des Wohnsitzes zu beantragen. Bei Erwerbstätigen beträgt das Elterngeld 65-67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens. Es ist jedoch auf einen Höchstbetrag von 1.800 Euro und Mindestbetrag von 300 Euro monatlich begrenzt. Bei einer Reduzierung der Arbeitszeit wahrend der Elternzeit wird das wegfallende Arbeitseinkommen nur anteilig berücksichtigt.
Achtung: Ab 1. Juli 2015 tritt das neue Gesetz zum ElterngeldPlus mit Partnerschaftsbonus und einer flexibleren Elternzeit in Kraft. Das ElterngeldPlus unterstützt Väter und Mütter, die schon während des Elterngeldbezugs und danach in Teilzeit arbeiten wollen. Mit den ElterngeldPlus-Monaten können sie während der Teilzeittätigkeit doppelt so lange die Förderung durch das Elterngeld nutzen. Aus einem Elterngeldmonat werden zwei ElterngeldPlus-Monate.
Weitere Informationen zum Elterngeldplus gibt es auf den Seiten des Bundesministeriums, detaillierte Zahlen und Fakten dazu hier.
- Broschüre Elterngeld
- Broschüre Elterngeld Plus
- Broschüre Elterngeld Plus (barrierefrei)
- Antrag Elterngeld Berlin
- Antrag Elterngeld Brandenburg
- Liste der Jugendämter/Elterngeldstellen
- Infoportal Elterngeld (elterngeld.net)
- Elterngeldrechner BMFSFJ
Kindergeld
Einen Anspruch auf Kindergeld besteht ab dem Tag der Geburt des Kindes. Es soll den Lebensunterhalt von Kindern sichern. Den Anspruch auf Kindergeld haben in der Regel die Eltern. Die Höhe des Kindergeldes beträgt für das 1. und 2. Kind 194 Euro im Monat, für das 3. Kind 200 Euro und für das 4. und jedes weitere Kind 225 Euro.
Mehr Informationen zum Kindergeld hier.
Kinderzuschlag
Zusätzlich zum Kindergeld besteht für Alleinerziehende und Elternpaare die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen einen Kinderzuschlag zu erhalten. Der Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse beantragt.
Bildungs- und Teilhabepaket
Seit dem 1. April 2011 können für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien zusätzliche Leistungen für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe gewährt werden. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Mehr Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier.