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Elternzeit
Einen Anspruch auf Elternzeit haben alle Beschäftigten (befristet/unbefristet Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte und studentische Hilfskräfte) der Technischen Universität Berlin, die ihr Kind selbst betreuen. Dieser Anspruch besteht bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres eines Kindes. Zudem ist es möglich mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zu 24 Monate der Elternzeit auf die Zeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes zu übertragen.
ACHTUNG: Seit dem 01.07.2015 gelten neue gesetzliche Regelungen zur Elternzeit und zum Elterngeld.
Alle Informationen finden Sie hier.
Allgemeine Informationen:
- Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit
- Infoportal Elternzeit in Berlin
- Formular Elternzeitantrag TU Berlin
- Broschüre "Eltern im Job – Planung und Tipps: Von der Schwangerschaft zum Wiedereinstieg"
- Infoportal Elternzeit BMFSFJ
Informationen zum Elterngeld finden Sie hier.