Inhalt des Dokuments
Beruf und Langzeitpflege
- Neue Gesetzeslage ab 2015 zur Langzeitpflege
- Servicebereich Personaleinzelangelegenheit II T
- Inhouse-Beratung der Pflegestützpunkte
- Sozialberatung
- Personalrat der Beschäftigten
Neue Gesetzeslage ab 2015 zur Langzeitpflege
Am 1. Januar 2015 ist ein neues Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf in Kraft getreten, mit dem Beschäftigte nun nicht nur für sechs Monate vollständig oder teilweise aus dem Job aussteigen können, sondern auch einen Rechtsanspruch auf eine teilweise Freistellung von bis zu 24 Monaten Familienpflegezeit bei einer Mindestarbeitszeit von 15 Wochenstunden haben.
Auf der Internetseite des Bundesministeriums [1] sowie auf www.wege-zur-pflege.de [2] können alle wichtigen Informationen dazu abgerufen werden.
- Broschüre zur neuen Familienzeit [3]
- Flyer zum Elterngeld Plus und zur neuen Familienzeit [4]
Servicebereich Personaleinzelangelegenheit II T
Der Servicebereich Personaleinzelangelegenheiten ist zuständig für personalrechtliche Angelegenheiten, die im Falle einer langzeitlichen Pflegesituation auftreten können, insbesondere bei folgenden Fragen:
- Kann ich Sonderurlaub beantragen?
- Stehen mir Familienpflegezeiten zu und wenn ja, wie viele?
- Kann ich meine Arbeitszeiten zukünftig flexibel gestalten?
- Ist bei dem Übergang eine Teilzeitbeschäftigung möglich?
Hier finden Sie eine Übersicht über die für Sie zuständigen Sachbearbeiter_innen:
www.personalabteilung.tu-berlin.de [5]
Zudem hat der Servicebereich ein Dokument zu den Rechtsgrundlagen für die Pflege Angehöriger [6] zusammengestellt und ein Rundschreiben [7] (vom 08.07.2016) veröffentlicht.
Inhouse-Beratung der Pflegestützpunkte
Erstmals wird es in
diesem Jahr eine Inhouse-Beratung der Pflegestützpunkte geben. Das
Angebot des Pflegestützpunktes Charlottenburg kommt dazu an die TU
Berlin und richtet sich an all diejenigen, die Hilfe bei der Pflege
eines/r Angehörigen benötigen. Eine Anmeldung vorab ist
notwendig.
Hier kommen Sie zur Anmeldung und zu den
Terminen. [8]
Sozialberatung
Die Sozialberatung bietet individuelle Beratung bei persönlichen, familiären und arbeitsplatzspezifischen Problemen und Unterstützung in Krisensituationen.
Bettina Meyer
Raum H7137
Telefon 030 / 314-240 91
www.tu-berlin.de/sozialdienst [9]
E-Mail [10]
Personalrat der Beschäftigten
Der Personalrat der Beschäftigten gibt Ihnen Informationen zu arbeitsrechtlichen (gesetzlichen, tarifrechtlichen) Themen, die in einer langzeitlichen Pflegesituation auftreten können, wie z.B.
- Familienpflegezeit
- Dienstvereinbarung zur Telearbeit
- Dienstvereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit
- Modelle der Teilzeit
- Sonderurlaub, etc.
Raum H 2076
und Raum H 2078
Telefon: 030 / 314-246 48, -229 01
www.tu-berlin.de/personalrat [11]
E-Mail [12]

Servicebereich Familienbüro
Hauptgebäude (Altbau)Raum H 1111, Bereich 1 K
Tel.: (030) 314-25693
Fax: (030) 314-29861
E-Mail-Anfrage [13]
Webseite [14]
Sprechzeiten
Mo-Fr 09:00 - 14:30unter (030) 314 25693
oder E-Mail-Anfrage
mit Bitte um Rückruf
E-Mail-Anfrage [15]
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2400.html
neue-familienzeit/73776
lle/Pdf-Anlagen/Die-neue-Familien-Zeit--Folder-Dachkamp
agne,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pd
f
n/abt6/Medien/Familienbuero/Flyer_und_Brosch_ren/Rechts
grundlagen_Pflege_Angehoeriger.pdf
/abt6/Rundschreiben/2016/Rundschreiben_Pflege-_und_Fami
lienpflegezeit_2016-07-08.pdf
esundheit_pflege_familie_und_beruf/hilfen_bei_der_betre
uung_von_angehoerigen/
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