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FAQs
Kann ich als studentischer Beschäftigter meinen Arbeitsvertrag über die Regelbeschäftigungshöchstdauer von sechs Jahren verlängern lassen?
Ja, eine Verlängerung über sechs Jahre hinaus wegen Pflege kann möglich sein:
Bitte
teile Deinem/r Vorgesetzten mit, dass dieser nach WissZeitVG einen
„Antrag auf Verlängerung des Beschäftigungsverhältnisses als
studentische Hilfskraft“ über die Regelbeschäftigungshöchstdauer von
sechs Jahren hinaus bei der Personalabteilung stellen kann. Weitere
Informationen erhältst Du beim Personalrat der studentischen
Beschäftigten.
Ich bin als studentischer Beschäftigter (plötzlich) in einer Pflegesituation, welche Rechte habe ich und was soll ich tun?
Generell
wichtig ist, sich umfassend beraten zu lassen. Der Personalrat der
studentischen Beschäftigten (PRSB) unterstützt Dich dabei, Deinen
Arbeitsalltag besser mit der Pflege zu vereinbaren.
Du hast als studentische/r Beschäftigte/r folgende Rechte und Möglichkeiten:
o Arbeitsbefreiung für einige Tage pro Kalenderjahr unter bestimmten Voraussetzungen
o 31 Urlaubstage pro Kalenderjahr
o individuelle Reduzierung der monatlichen Arbeitszeit
o Möglichkeit Urlaubssemester oder Teilzeitbeschäftigung zu beantragen
o Lass Dich individuell beraten durch den PRSB
Sprich
mit dem/r Vorgesetzten, denn er/sie ist für Deinen Arbeitseinsatz
verantwortlich und kann Arbeitserleichterungen und zeitliche
Veränderungen für Dich organisieren. Der PRSB berät Dich auch in Bezug
auf solche Gespräche. In vielen Fällen kann es sinnvoll sein, dem/der
Vorgesetzten die Pflegesituation zu schildern. Oft zeigen und entwickeln
Vorgesetzte mehr Verständnis, wenn sie die Gründe für persönliche
(zeitliche) Einschränkungen kennen und sind viel eher dazu bereit
Arbeitszeiten zu ändern oder Arbeitserleichterungen anzubieten.