Inhalt des Dokuments
Wissenschaftliche Mitarbeiter/innen
Qualifikationsstellen
Bei
einem nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG befristeten Arbeitsvertrag
verlängern sich sowohl die Vertragslaufzeit als auch die zur
Verfügung stehende Qualifikationszeit um die in Anspruch genommene
Elternzeit. Die Elternzeit wird nicht auf den Arbeitsvertrag oder auf
die Zeit der Qualifizierung
angerechnet.
Die
Vertragslaufzeit, die zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Elternzeit
noch besteht, wird gemäß § 2 Abs. 5 Nr. 3 WissZeitVG nach der
Rückkehr aus der Elternzeit an die reguläre Vertragslaufzeit
angehängt. Die Voraussetzung dafür ist, dass die bzw. der
Mitarbeiter_in den Verlängerungswunsch
der Arbeitgeberseite
formlos mitteilt, da diese Regelung nur in Kraft tritt, wenn das
Einverständnis der Mitarbeiterin bzw. des Mitarbeiters vorliegt. Der
Vertrag läuft in einem solchen Fall nicht in der Elternzeit aus,
sondern besteht unverändert bis zum Ende des Verlängerungszeitraums
fort.
Drittmittelbeschäftigte
Ein deutlicher
Unterschied besteht dagegen sowohl für Beschäftigte auf
drittmittelfinanzierten Stellen, die nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG
befristet sind, als auch für nach dem TzBfG Beschäftigte. Weder
Mutterschutz noch die Inanspruchnahme von Eltern(teil)zeit bewirken
eine Verlängerung
des Arbeitsvertrags, da § 2 Abs. 5 Nr. 3
WissZeitVG nur für die unter Absatz 1 befristeten Mitarbeiter_innen
gilt.
In Absprache mit dem Arbeit- und Drittmittelgeber
können jedoch auch hier Lösungen gefunden werden, indem z. B. bei
der Projektbeantragung dafür bereits Mittel mit beantragt und vom
Arbeit- und Drittmittelgeber zur Verfügung gestellt werden. Auf
dieser Grundlage könnte nach § 2 Abs. 2 WissZeitVG oder
TzBfG
befristet beschäftigten Projektmitarbeiter_innen, auch wenn sie
keinen Rechtsanspruch darauf haben, auf freiwilliger Grundlage eine
entsprechende Vertragsverlängerung angeboten werden.
- Broschüre GEW [1]
- WissZeitVG [2]
Doktorandinnenkolleg
„proMotion" das virtuelles Kolleg für
Doktorandinnen bietet Beratungs- und Coachingangebot für
Promovendinnen an. Insbesondere zu Themen Vereinbarkeit von
Promovieren mit Kind oder Pflegeverantwortung, strategische
Karriereplanung mit Integration eines Kinderwunsches, Entwicklung von
Konfliktlösungen im Spannungsfeld Schwangerschaft/ Elternschaft und
Arbeitsplatz Hochschule im Qualifizierungsprozess wird eine
vertrauliche und notfalls anonyme Beratung angeboten.
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten von
"proMotion". [3]
Servicebereich Familienbüro
Hauptgebäude (Altbau)Raum H 1111, Bereich 1 K
Straße des 17.Juni 135
10623 Berlin
Tel.: (030) 314-25693
Tel.: (030) 314-23332
Fax: (030) 314-29861
E-Mail-Anfrage [4]
Webseite [5]
Telefonisch erreichbar
Mo-Fr 9:00-15:00
Sprechzeiten
Mo-Fr 09:00 - 14:30unter (030) 314 25693
oder E-Mail-Anfrage
mit Bitte um Rückruf
E-Mail-Anfrage [6]
Nach oben
/Hochschule_und_Forschung/Broschueren_und_Ratgeber/2017
-11_Vereinbarkeit-Familie-Wissenschaft.pdf
n/abt6/Medien/Familienbuero/Dokumente/WissZeitVG_endg.p
df
/beratungsangebot/
nfrage/parameter/minhilfe/id/145974/?no_cache=1&ask
_mail=YrywjAAJfgDgWyDbbwBo4A2sWV6DuIBj3e13cILlFkz3OOorO
ffzsw%3D%3D&ask_name=Ansprechpartner
nfrage/parameter/minhilfe/id/145974/?no_cache=1&ask
_mail=YrywjAAJtUNi9Ibe6oqXJjRZ8XZKzaoWZ51%2FdubhhlQndFg
06grCVA%3D%3D&ask_name=Offene%20Sprechstunde