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Mutterschutz
[1]
- © Stefan Erhard
Während einer Schwangerschaft und nach der Geburt eines Kindes stehen Frauen, die sich in einem Arbeitsverhältnis befinden, unter besonderem Schutz vor Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz. Die Grundlage dafür bildet das Mutterschutzgesetz, das die schwangere Frau und Mutter u.a. vor Kündigung und finanziellen Einbußen schützt. Eine Beratung und nähere Informationen zum Mutterschutz erhalten Sie bei Ihren Personalteams, dem Servicebereich Familienbüro sowie dem Betriebsärztlichen Dienst der TU Berlin.
- Personalteams der TU Berlin [2]
- Hinweise von Abt. II zum Mutterschutz für Tarifbeschäftigte [3]
- Sprechzeiten Servicebereich Familienbüro [4]
- Leitfaden zum Mutterschutz [5]
- Vertretungen bei Mutterschutz [6]
- VBL Mutterschutzzeiten vor 2012 [7]
- Hinweise zum Mutterschutz vom Betiebsärztlichen Dienst der TU Berlin [8]
- Hinweis zum
Umgang von Schwangeren und Stillenden mit Gefahrstoffen [9]
Servicebereich Familienbüro
Hauptgebäude (Altbau)Raum H 1111, Bereich 1 K
Tel.: (030) 314-25693
Fax: (030) 314-29861
E-Mail-Anfrage [10]
Webseite [11]
Sprechzeiten
Mo-Fr 09:00 - 14:30unter (030) 314 25693
oder E-Mail-Anfrage
mit Bitte um Rückruf
E-Mail-Anfrage [12]
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