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Das ElterngeldPlus gilt ab 1. Juli 2015
Das ElterngeldPlus richtet sich an Eltern, die früher in den Beruf zurückkehren möchten. Es erleichtert Müttern und Vätern, Elterngeld und Teilzeitarbeit miteinander zu kombinieren. Die neuen Regelungen gelten für Eltern, deren Kinder ab 1. Juli 2015 geboren werden.
Der Bezug des bisherigen Elterngeldes (Basiselterngeld) ist weiterhin möglich (Teilzeitumfang ≤ 30 Wochenstunden). Eltern können sich nun zwischen dem Bezug von Basiselterngeld oder ElterngeldPlus entscheiden.
Das ist neu:
- Längerer Elterngeldbezug bei Teilzeitarbeit
Wenn die Eltern nach der Geburt in Teilzeitarbeit gehen, ist es möglich, das ElterngeldPlus doppelt so lange zu beziehen. (1 Elterngeldmonat = 2 ElterngeldPlus-Monate)
- Partnerschaftsbonus bei gemeinsamer Teilzeitarbeit
Arbeiten Mutter und Vater gleichzeitig zwischen 25 und 30 Wochenstunden, erhält jeder vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.
- Flexibilisierung der Elternzeit
Von den 36 Monaten Elternzeit können Eltern nun 24 Monate zwischen dem dritten und achten Geburtstag nehmen und damit ihr Kind beim Eintritt in den Kindergarten oder in die Schule besser begleiten.
Neu seit August 2017: Infotool für Familien - Mit diesem Tool können Sie in wenigen Schritten ermitteln, auf welche Familienleistungen oder -hilfen Sie oder Ihre Familie voraussichtlich Anspruch haben.
Alle Informationen auf einen Blick
Informationen des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Film ab: Der Erklärfilm zum ElterngeldPlus
Broschüre: Hier geht es um das Eltern-Geld, das Eltern-Geld-Plus und die Eltern-Zeit. Ein Heft in Leichter Sprache (auch kostenlose Bestellung möglich)
Broschüre: ElterngeldPlus - Wie Arbeitgeber und Eltern profitieren (auch kostenlose Bestellung möglich)
ElterngeldPlusrechner mit integriertem Planer
Elterngeld - Basis oder Plus? (Informationen bei elterngeld.net)
Stecktabelle: Zeit für Familie und Beruf - Planen Sie gemeinsam Ihre Zukunft mit Elterngeld, ElterngeldPlus und Parterschaftsbonus! (auch kostenlose Bestellung möglich)
Elterngeld
Nach der Geburt des Kindes haben Mütter und Väter einen Anspruch auf Elterngeld, wenn sie ihr Kind selbst betreuen und nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind. Es ist frühzeitig bei der Elterngeldstelle im Bundesland des Wohnsitzes zu beantragen. Bei Erwerbstätigen beträgt das Elterngeld 65-67 Prozent des wegfallenden Nettoeinkommens. Es ist jedoch auf einen Höchstbetrag von 1.800 Euro und Mindestbetrag von 300 Euro monatlich begrenzt. Bei einer Reduzierung der Arbeitszeit wahrend der Elternzeit wird das wegfallende Arbeitseinkommen nur anteilig berücksichtigt.
Broschüre Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit
Liste der Jugendämter/Elterngeldstellen
Infoportal Elterngeld (elterngeld.net)
Kindergeld
Einen Anspruch auf Kindergeld besteht ab dem Tag der Geburt des Kindes. Es soll den Lebensunterhalt von Kindern sichern. Den Anspruch auf Kindergeld haben in der Regel die Eltern. Die Höhe des Kindergeldes beträgt für das 1. und 2. Kind 194 Euro im Monat, für das 3. Kind 200 Euro und für das 4. und jedes weitere Kind 225 Euro.
Mehr Informationen zum Kindergeld hier.
Kinderzuschlag
Zusätzlich zum Kindergeld besteht für Alleinerziehende und Elternpaare die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen einen Kinderzuschlag zu erhalten. Der Kinderzuschlag wird bei der Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit beantragt.
Bildungs- und Teilhabepaket
Seit dem 1. April 2011 können für Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien zusätzliche Leistungen für Bildung und gesellschaftliche Teilhabe gewährt werden. Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag oder Wohngeld beziehen. Mehr Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket finden Sie hier.
Bundesstiftung Mutter und Kind
Die Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens” hilft schwangeren Frauen in Notlagen, die aufgrund ihrer Einkünfte den finanziellen Bedarf für Schwangerschaft, Geburt sowie Pflege und Erziehung des Kleinkindes nicht decken können. Die Stiftung bietet demnach finanzielle Unterstützung, insbesondere für die Erstausstattung des Babys, die Weiterführung des Haushalts, die Wohnung und deren Einrichtung oder die Betreuung des Säuglings oder Kleinkindes. Die Höhe und Dauer der Unterstützung richten sich nach den Umständen der persönlichen Notlage.
Nähere Informationen zum Thema finden Sie auf der Website der Bundesstiftung „Mutter und Kind“.
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