TU Berlin

Abteilung II - Personal und RechtPersonaleinzelangelegenheiten (II T)

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Personaleinzelangelegenheiten (II T)

Der Servicebereich Personaleinzelangelegenheiten ist für alle mit den jeweiligen Beschäftigungsverhältnissen zusammenhängenden personalrechtlichen Angelegenheiten von der Einstellung über die Gehaltszahlung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses zuständig.

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