Inhalt des Dokuments
Informationen zum neuen Besoldungsrecht
Das neue Besoldungsrecht im Land Berlin.
Inhaltsverzeichnis
Das neue Besoldungsrecht
Mittwoch, 14. Dezember 2011
Gesetz zur Besoldungsneuregelung für das Land Berlin (Berliner Besoldungsneuregelungsgesetz - BerlBesNG) vom 29. Juni 2011
Zum 1. August 2011 sind die an der TU Berlin beschäftigten Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A in das ab dem 1. August 2011 geltende neue besoldungsrechtliche System übergeleitet worden.
Das neue besoldungsrechtliche System ist durch das Gesetz zur Besoldungsneuregelung für das Land Berlin (Berliner Besoldungsneuregelungsgesetz – BerlBesNG) vom 29. Juni 2011 (GVBl. S. 306) eingeführt worden. Die Überleitung erfolgt durch die Zuordnung der Beamtinnen und Beamten der Besoldungsgruppen der Besoldungsordnung A zu den Stufen und Überleitungsstufen der Überleitungstabelle in der Anlage 3 zum BerlBesNG.
Ihre Personalabteilung
Neue Besoldungstabellen ab 1.8.2012 und ab 1.8.2013
Montag, 29. Oktober 2012
Gesetze
Informationsschreiben für die Überleitung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport
Mittwoch, 07. Dezember 2011
Infoblatt für die Überleitung der Senatsverwaltung für Inneres und Sport, Berlin, vom Juli 2011:
"Neues Besoldungsrecht für die Beamtinnen und Beamten und Richterinnen und Richter – Die Änderungen zum 1. August 2011, Anlage 3 (PDF, 107,2 KB)"
(Anlage 3 zu RS 100 von SenInn, anlage3zurs_100_2011.pdf).
Dieses Informationsschreiben gibt Ihnen einen kurzgefassten Überblick über die Neuregelungen im Besoldungsrecht des Landes Berlin.

